Referenzen und Urteile

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Referenzen und Urteile2019-08-26T12:54:53+02:00

Strafrecht: Vorwurf des besonders schweren Falls der Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen nach der Durchführung des einvernehmlichen
Geschlechtsverkehrs seinen Partner vergewaltigt zu haben. Hierbei soll unser Mandant sich gegen den erkennbaren Willen des angeblich Geschädigten hinweggesetzt haben, wobei es zur Penetration gekommen sein soll. Im Falle einer Verurteilung drohte dem Mandanten die Verhängung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. Der Mandant suchte uns erst nach Anklageerhebung auf, so dass die Durchführung einer Hauptverhandlung nicht mehr zu vermeiden war. Wir haben ihn intensiv auf die Befragung des Gerichts vorbereitet. In der Hauptverhandlung konnte die Verteidigung durch eine geschickte Zeugenbefragung des Geschädigten herausarbeiten, dass der Geschädigte den Sachverhalt nur erfunden hat, um unseren Mandanten zu erpressen. Unser Mandant wurde freigesprochen.

 

Verkehrsstrafrecht: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Dem Mandant, der bereits 2 Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten hatte, wurde unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen, die Höhe des Fremdschadens betrug über 8.000,00 €. Ziel der Verteidigung war es, den Mandanten zunächst vor einer nunmehr drohenden Freiheitsstrafe sowie einer längeren Entziehung der Fahrerlaubnis zu bewahren.

Urteil des Amtsgericht Potsdam:
Das Gericht konnte davon überzeugt werden, dass der Mandant keinen Vorsatz bezüglich der Höhe des Schadens hatte und verurteilte den Mandanten zu einer Geldstrafe und verhängte lediglich ein 3-monatiges Fahrverbot.

 

Strafrecht: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Jugendlicher
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen seinen Bekannten mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Der Mandant suchte uns bereits zu einem sehr frühen Verfahrensstadium auf, so dass wir bereits von Beginn an die richtigen Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellen konnten. Nach Erhalt der Akte wurde der Akteninhalt ausführlich mit unserem Mandanten erörtert. Rechtsanwältin Galina Rolnik verfasste daraufhin eine umfangreiche mehrseitige Schutzschrift. Es wurde hierbei auf die Widersprüchlichkeit der Angaben des Zeugen hingewiesen sowie herausgearbeitet, dass die vorliegenden Beweise eine Anklageerhebung oder gar eine Verurteilung nicht zu stützen vermögen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin folgte unserer Argumentation und stellte das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung ein.

 

Verkehrsstrafrecht: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Motorradfahrer überholt und absichtlich so
ausgebremst zu haben, dass dieser hinten auf das Fahrzeug des Mandanten auffuhr, der Schaden betrug 9.000,00 €. Dem Mandanten drohte neben einer Entziehung der Fahrerlaubnis auch der Verlust des Versicherungsschutzes in der KFZ-Haftpflicht, da ihm vorsätzliche Schadensherbeiführung unterstellt wurde.

Ergebnis:
Das Amtsgericht Potsdam konnte zunächst davon überzeugt werden, dass es dem Mandanten gerade nicht auf die Schädigung ankam, sondern nur darauf, den Unfallgegner zur Rede zu stellen- dies stellt lediglich eine Nötigung dar. Da der Mandant gezielt auf die Befragung vorbereitet wurde und der Mandant sich reumütig zeigte, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1.000,00 € eingestellt- weder Führerscheinmaßnahmen noch versicherungsrechtliche Folgen sind nun zu befürchten.

 

Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen mit Drogen im Internet gehandelt zu haben. Aufgrund seiner arbeitsrechtlichen Stellung drohte dem Mandanten im Falle einer Verurteilung die Entlassung. Vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens kam zusätzlich die Vorladung zu der erkennungsdienstlichen Behandlung. Die Verteidigung musste somit an zwei Fronten kämpfen. Vor dem Verwaltungsgericht, um die Erzwingung der erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterbinden, sowie im strafrechtlichen Verfahren um die rasche Beendigung des Verfahrens. Vor dem Verwaltungsgericht konnte die Verteidigung erreichen, dass das Verwaltungsgericht die angeordnete Maßnahme für rechtswidrig erklärte und somit unser Mandant noch vor Beendigung des strafrechtlichen Verfahrens die Sicherheit hatte, von den Polizeibeamten nicht zu einer ED-Behandlung gezwungen werden zu dürfen und keinerlei Zwangsmaßnahmen befürchten zu müssen.
Schlussendlich folgte auch die Staatsanwaltschaft Berlin unserer Argumentation und stellte das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos ein.

 

Verkehrsstrafrecht: Trunkenheit im Verkehr
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Zustand absoluter Fahruntauglichkeit mit einer BAK von 1,5 Promille ein KFZ geführt zu haben, dem Mandanten wurde bereits vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Dem Mandanten wurde genauestens erklärt, wie er sich vor Gericht äußern und verhalten solle.

Urteil des Amtsgericht K-W:
Neben einer geringen Geldstrafe wurde dem Mandanten die Fahrerlaubnis lediglich für 4 weitere Monate entzogen.

 

Strafrecht: Erwerb einer nicht geringen Menge BtM

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen im Darknet eine nicht-geringe Menge verschiedenartiger Betäubungsmittel erworben zu haben. Hierbei soll der Mandant diverse Male Drogengeschäfte über das Internet abgewickelt zu haben. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte die Verteidigung darlegen, dass es der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist, mit den ihr zur Verfügung stehenden Beweismitteln nachzuweisen, dass unser Mandant tatsächlich der Besteller und Abnehmer der verfahrensgegenständlichen Betäubungsmittel gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation der Verteidigung und stellt das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos ein.

 

Verkehrsordnungswidrigkeiten: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 77 km/h

Dem Mandant wurde vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 77 km/h als Fahrer eines Motorrades überschritten zu haben. Ihm drohten 600,00 € Bußgeld sowie 3 Monate Fahrverbot. In der Hauptverhandlung wurde der Messbeamte ausführlich zur Funktionsweise und zur vorgeschriebenen Bedienweise des Messgeräts befragt und offenbarte in der detaillierten Befragung Wissenslücken.

Ergebnis:
Das Amtsgericht Luckenwalde sprach den Mandanten frei, da nicht festgestellt werden konnte, dass die Messung gemäß der Gebrauchsanweisung durchgeführt wurde und daher nicht verwertbar war.

 

Strafrecht: Vorwurf der sexuellen Belästigung
Unserem Mandanten wurde durch eine anonyme Anzeige vorgeworfen, seine Stieftochter mehrfach unsittlich berührt zu haben. Unser Mandant konnte sich zunächst überhaupt nicht erklären wie es zu solchen Vorwürfen kommen konnte. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte durch akribische Ausarbeitung herausgefunden werden, dass wohl der neue Lebensgefährte der Ex-Frau unseres Mandanten die Anzeige anonym erstattet hat.

Nach konkreter Benennung der Motivation der Falschbelastung seitens des Anzeigenden konnte durch die Verteidigung die Unschuld unseres Mandanten nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte unserer Argumentation und stellte das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos ein.

 

Verkehrsordnungswidrigkeiten: qualifizierter Rotlichtverstoß
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, das bereits 13 Sekunden andauernde Rotlicht einer Ampel missachtet zu haben- ihm drohte ein Bußgeld von 180,00 € und ein Fahrverbot.
Nach Auswertung der Ermittlungsakte und der Tatfotos war klar, dass der Mandant zwar rein objektiv „bei rot“ fuhr, er jedoch dabei war, einen Fahrspurwechsel auf die Linksabbiegerspur vorzunehmen, für die gerade Grün war und auch tatsächlich links abbog.

Ergebnis:
Das Verfahren wurde eingestellt, da der Mandant in den durch das Rotlicht geschützten
Kreuzungsbereich nicht eingefahren war.

 

Strafrecht: Vorwurf des besonders schweren Falls der Vergewaltigung
Unser Mandant war bereits erheblich einschlägig vorbelastet und stand zum Tatzeitpunkt unter einschlägiger laufender Bewährung. Er wurde festgenommen. Der erste Kontakt fand in dem Vorführbereich des polizeilichen Gewahrsams statt. Zunächst konnten wir verhindern, dass gegen den Mandanten ein Haftbefehl erlassen wurde. Im weiteren Verfahren wurde nach genommener Akteneinsicht eine ausführliche Schutzschrift bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Unter Hinweis auf weitere Zeugen sowie die mangelhaften und widersprüchlichen Angaben der angeblich Geschädigten wurde das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung sanktionslos eingestellt.

 

Strafrecht/ Vorwurf der Urkundenfälschung, des Betruges, der vorsätzlichen Körperverletzung sowie der Nötigung

Der Mandant – verteidigt durch einen anderen Rechtsanwalt- wurde in der ersten Instanz zu einer 6 monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtsanwältin Galina Rolnik hat den Mandanten gezielt auf die Berufungshauptverhandlung vorbereitet. Ziel war es die Aussetzung zur Bewährung der verhängten Freiheitsstrafe zu erreichen.

Urteil des Landgericht Berlin:

Rechtsanwältin Galina Rolnik konnte in der Berufungsinstanz durch gezielte Vorbereitung des Mandanten auf die Hauptverhandlung erreichen, dass die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und der Mandant somit davor bewahrt wurde die Freiheitsstrafe im Gefängnis abzusitzen.

 

Strafrecht/ Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in einer nicht geringen Menge

Der Mandant wurde in einer Diskothek verhaftet. Er führte eine große Menge verschiedenartiger Betäubungsmittel mit sich. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden große Mengen BtM diverse Aufzeichnungen sowie mehrere Waffen aufgefunden. Da der Mandant sich in Untersuchungshaft befindet ist das primäre Ziel die Aufhebung des Haftbefehls oder die Außervollzugsetzung des Haftbefehls, damit der Mandant bis zur Anklageerhebung nicht in Untersuchungshaft verbleiben muss. Das zweite Ziel ist es in der Hauptverhandlung welche vor dem Landgericht stattfinden wird eine möglichst geringe Strafe zu erreichen, welche noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann!

Ergebnis der durchgeführten Haftprüfung:

Der Ermittlungsrichter folgte der Argumentation von Rechtsanwältin Galina Rolnik. Trotz der Einwände des zuständigen Staatsanwaltes, dass der Mandant im Falle einer Verurteilung mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren zu rechnen hat, wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Der Mandant musste sich zwar wöchentlich bei der Polizei melden, blieb aber bis auf Weiteres auf freiem Fuß!

Urteil des Landgericht Berlin:

Durch eine gezielte Verteidigungsstrategie und  eine gut vorbereitete Einlassung konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik erreichen, dass der Mandant zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 

Strafrecht/ Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

Dem Mandanten wird vorgeworfen sich als ehrenamtlicher Patenonkel das Vertrauen zweier Mädchen erschlichen zu haben. Sodann soll der Mandant bei diversen Unternehmungen die Mädchen geküsst und unsittlich berührt haben. Die Anklage geht sogar vom schweren sexuellen Missbrauch aus. Ziel der Verteidigung von Rechtsanwältin Galina Rolnik ist es in der Hauptverhandlung nachzuweisen, dass die Vorwürfe gegen den Mandanten frei erfunden sind. Die Verteidigung geht davon aus, dass aus Rache die Anzeigen seitens der Mütter erstattet wurden!

Urteil des Landgericht Berlin:

Der Mandant wurde freigesprochen! In der Hauptverhandlung, welche mehrere Hauptverhandlungstage umfasste, konnte nachgewiesen werden, dass der Mandant die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen hat. Durch gezielte Zeugenbefragungen konnte offenbart werden, dass die Zeugen widersprüchliche Angaben gemacht haben. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die Polizei die angeblichen Opfer suggestiv befragte und die „erhofften“ Antworten in den Mund legte. Auch konnte das Motiv der Mütter herausgearbeitet werden!

 

Strafrecht/ Vorwurf des besonders schweren Falls der Vergewaltigung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen eine Frau in ihrer Wohnung bei einem Besuch vergewaltigt zu haben. Der Mandant soll die angeblich Geschädigte geschlagen und gewürgt haben. Zudem soll er zahlreiche Drohungen ausgesprochen haben. Der Mandant war zum Zeitpunkt der Anklageerhebung bereits mehrfach wegen Vergewaltigung verurteilt gewesen. Er stand zudem unter laufender Bewährung. Im Falle einer Verurteilung im hiesigen Verfahren drohte eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe sowie der Widerruf der Bewährung in einem anderen Verfahren.

Urteil des Schöffengerichts:

Der Mandant wurde freigesprochen! In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik durch eine gezielte und harte Befragung der Zeugin nachweisen, dass diese schlichtweg gelogen hat. Es konnte aufgezeigt werden, dass die dokumentierten Verletzungen nicht mit den behaupteten Verletzungen übereinstimmten. Im Laufe der Verhandlung wurde zudem deutlich, dass die Zeugin von den Vorstrafen unseres Mandanten wusste und das Verfahren aufgrund einer Streitigkeit ins Rollen brachte!

 

Strafrecht/ Vorwurf des besonders schweren Falls der Vergewaltigung

Einstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant wurde beschuldigt gemeinsam mit einem weiteren Mittäter Geschlechtsverkehr mit einer bewusstlosen Frau durchgeführt zu haben. Das angebliche Opfer zeigte die Tat mehrere Tage nach dem angeblichen Vorfall an. Sie reichte unter anderem ärztliche Atteste ein, welche den Vorwurf untermauern sollten.

Nach erfolgter Akteneinsicht konnte die Verteidigung herausarbeiten, dass es diverse Zeugen gab, welche den Tathergang  genau beobachtet haben. Es stellte sich heraus, dass die Zeugin keinesfalls bewusstlos gewesen ist. Auch wurde die Motivation zur Anzeigenerstattung relativ schnell deutlich. Diverse Freunde des Lebensgefährten haben das umtriebige Verhalten des angeblichen Opfers beobachtet. Aus Angst vor den Konsequenzen erstattete die Zeugin die Anzeige bei der Polizei und machte unwahre Angaben. Auch korrespondierten die eingereichten ärztlichen Atteste keinesfalls mit dem beschriebenen Tathergang. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder folgte der Argumentation der Rechtsanwältin Galina Rolnik und stellte das Verfahren sanktionslos vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/Vorwurf der Sachbeschädigung

Sanktionslose Einstellung in der Hauptverhandlung

Unser Mandant nahm Kontakt zu uns auf, nach dem er einen Strafbefehl erhalten hat. Es wurde sofort Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und auf die Durchführung einer Hauptverhandlung gedrängt.

In der Hauptverhandlung führte die Verteidigung Zeugenvernehmungen durch. Schnell stellte sich heraus, dass die Zeugen im Hinblick auf einige Teile der Fragen übereinstimmende Angaben machen, jedoch auf gezielte Fragen widersprüchliche Angaben machten, so dass man davon ausgehen musste, dass die Zeugen sich vor der Hauptverhandlung abgesprochen haben.

Das Gericht stellte das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos in der Hauptverhandlung ein.

 

 

Strafrecht/ Vorwurf des besonders schweren Falls der Vergewaltigung

Einstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant wurde angezeigt seine Nachbarin nach dem gemeinsamen Drogenkonsum vergewaltigt zu haben. Die Geschädigte hat angegeben, dass sie aufgrund des Drogenkonsums teilweise nicht in der Lage gewesen ist, unserem Mandanten mitzuteilen, dass sie gar keinen Geschlechtsverkehr mit ihm durchführen wollte.

Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Frau Rechtsanwältin Galina Rolnik die Mängel der Zeugenaussage herausarbeiten. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation und stellte das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/ Vorwurf der versuchten Vergewaltigung

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Internetbekanntschaft zu sich nach Hause gelockt zu haben. Sodann soll unser Mandat versucht haben sie in seiner Wohnung zu vergewaltigen.

Frau Rechtsanwältin Galina Rolnik fertigte nach erfolgter Akteneinsicht eine ausführliche Stellungnahme an. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation der Verteidigung und stellte das Verfahren sanktionslos ein.

 

Strafrecht/Vorwurf der Urkundenfälschung sowie der vorsätzlichen Körperverletzung

Einstellung vor Anklageerhebung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen mit einer gefälschten Fahrkarte die BVG benutzt zu haben. Sodann soll er bei einer Kontrolle die kontrollierende Beamtin geschubst und hierbei verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft erwägte den Erlass eines Strafbefehls. Nach zahlreichen Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft sowie der Anfertigung einer Schutzschrift folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation von Rechtsanwältin Galina Rolnik und stellte das Verfahren ein.

 

Strafrecht/Vorwurf der Unterschlagung

Einstellung nach Anklageerhebung

Unsere Mandantin wurde beschuldigt gemeinsam mit ihrer Mutter einen Beamer unterschlagen zu haben. Nach genommener Akteneinsicht erfolgte umfangreicher Schriftverkehr mit dem zuständigen Gericht. Schlussendlich folgte das zuständige Gericht der Argumentation der Verteidigung und stellte das Verfahren gegen eine ganz geringe Geldauflage ein.

 

Strafrecht/Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen ein Kind mehrfach geohrfeigt zu haben. Besonders brisant ist hierbei, dass unsere Mandantin als Erzieherin tätig ist und eine Verurteilung für sie schwerwiegende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Nach erfolgter Akteneinsicht führte Rechtsanwältin Galina Rolnik mehrere Gespräche mit der Staatsanwaltschaft. Es wurde eine Schutzschrift gefertigt.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwältin Galina Rolnik und stellte das Verfahren sanktionslos vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant wurde beschuldigt mehrfach seine Adoptivtochter sexuell missbraucht zu haben. Nach erfolgter Akteneinsicht wurde zunächst die Beweislage ausführlich herausgearbeitet und mit unserem Mandanten besprochen. Sodann wurde unter Verweis auf zahlreiche Zeugenaussagen eine Schutzschrift gefertigt. Zudem wurden diverse ärztliche Bescheinigungen ausgewertet und beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwältin Galina Rolnik und stellte das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos ein.

 

Strafrecht/Vorwurf der Vergewaltigung

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant wurde beschuldigt gemeinsam mit seiner Ehefrau die WG-Mitbewohnerin sexuell belästigt und vergewaltigt zu haben. Es sollen sich zahlreiche Übergriffe in der Wohnung unseres Mandanten ereignet haben.

Nach erfolgter Akteneinsicht wurden die zahlreichen Zeugenaussagen akribisch herausgearbeitet. Im Zuge dessen konnten gravierende Abweichungen zwischen den Angaben der angeblich Geschädigten sowie der weiteren Zeugen herausgearbeitet werden.

Rechtsanwältin Rolnik fertigte eine umfangreiche Schutzschrift an. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation und stellte das gegen unseren Mandanten und seine Ehefrau geführte Ermittlungsverfahren ein.

 

Strafrecht/Vorwurf des gewerbsmässigen Diebstahls

Sanktionslose Einstellung in der zweiten Instanz

Unser Mandant ist erheblich einschlägig vorbestraft. Zum Tatzeitpunkt stand unser Mandant unter laufender Bewährung. Er wurde in der ersten Instanz aufgrund diverser Fälle des gewerbsmässigen Diebstahls zu 7 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Aussetzung zur Bewährung erfolgte nicht. Rechtsanwältin Galina Rolnik legte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein. In der Berufungsinstanz erolgte der Hinweis der Verteidigung, dass zwingende Formalitäten nicht beachtet wurden und das Verfahren zunächst nicht weiter durchgeführt werden konnte. Das Gericht stellte daraufhin das gegen den Mandanten geführte Verfahren ein.

 

Strafrecht/Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Einstellung in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen die 13 jährige Nachbarin sexuell belästigt zu haben.

In der Hauptverhandlung konnte durch geeignete Gespräche eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage erreicht werden.

 

Strafrecht/Vorwurf des Diebstahls mit Waffen

Haftverschonung

Unser Mandant war bereits über 25! mal einschlägig vorbestraft und wurde in Untersuchungshaft genommen. Die ihm nunmehr vorgeworfene Tat soll der Mandant unmittelbar nach der letzten Haftentlassung begangen haben. Zu erwarten war im konkreten Fall die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 7 Monaten. Die Aufhebung des haftbefehls kam für die Staatsanwaltschaft nicht in Betracht. Nach durchgeführter Hauptverhandlung konnte Rechtsanwältin Rolnik erreichen, dass der Mandant aus der Haft entlassen wurde. Es wurde lediglich eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt.

 

Strafrecht/ Vorwurf der Vergewaltigung

Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung

Der Mandant wurde beschuldigt eine Nachbarin mehrfach sexuell bedrängt zu haben. So soll er die Geschädigte im Fahrstuhl mehrfach unsittlich berührt haben. Sodann soll er sie in ihrer Wohnung vergewaltigt haben.

Nach erfolgter Akteneinsicht fertigte Rechtsanwältin Galina Rolnik eine sehr umfangreiche Schutzschrift an. Es wurde deutlich herausgearbeitet, dass ein enormes Belastungsinteresse seitens der angeblich Geschädigten gegeben war. Die Widersprüche in den Angaben der Zeugin wurde herausgearbeitet. Zudem wurde aufgezeigt, dass das dokumentierte Verletzungsbild nicht mit den Schilderungen im Hinblick auf den beschriebenen Tatablauf übereinstimmte. Auch wurden die Aussagen der neutralen Zeugen ausgewertet. Die Staatsanwaltschaft folgte der Ansicht der Verteidigung und stellte das Verfahren vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/ Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen ein parkendes Fahrzeug beschädigt und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben. Nach erfolgter Akteneinsicht war es Ziel der Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens möglichst sanktionslos zu erreichen.

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Amtsanwaltschaft konnte eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Der Mandant konnte die Fahrerlaubnis behalten. In dem sich anschliessenden zivilrechtlichen Verfahren wurde die Klage des Gegners abgewiesen, so dass unser Mandant auch nicht für etwaige Schäden am gegnerischen Fahrzeug aufkommen musste.

 

Strafrecht/ Vorwurf des bandenmässigen Diebstahls

Bewährung in der Bewährung

Der Mandant war bereits erheblich einschlägig vorbestraft. Bei einer Verurteilung im hiesigen ´Verfahren drohte eine mehrjährige Haftstrafe sowie der Widerruf der Bewährung in einem vorangegangenen Verfahren.

Der Mandant wurde zunächst festgenommen. Es konnte im Verkündungstermin die Außervollzugsetzung des Haftbefehls erreicht werden, so dass der Mandant sich bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß befand. So konnten bereits vor der Hauptverhandlung notwendige Schritte besprochen und in die Wege geleitet werden.

Aufgrund der guten Vorbereitung konnte unser Mandant zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung diverse Änderungen vorweisen. Das Gericht kam nicht umhin und setzte die Strafe zur Bewährung aus, so dass der Mandant auch nach der Hauptverhandlung nicht inhaftiert wurde. Zudem wurde die bereits laufende Bewährung auch nicht widerrufen!

 

Strafrecht/ Vorwurf des Raubes

Freispruch

Der Mandant suchte uns erst nach Erhebung der Anklage auf. Ihm wurde vorgeworfen in der UBahn einen anderen Menschen unnter Zuhilfenahme von gewalt ausgeraubt zu haben. So Soll der Mandant dem angeblich Geschädigten das Handy abgenommen haben.

Nach erfolgter Akteneinsicht wurden zunächst die zahlreichen Videoaufnahmen ausgewertet. Es stellte sich heraus, dass die angaben des Geschädigten nicht ganz der Wahrheit entsprachen. Die Polizei hat wohl bei der Vorbereitung der Akte das vorhandene Beweismaterial nicht gänzlich ausgewertet. In der Hauptverhandlung konnten die Angaben des Geschädigten gänzlich widerlegt werden. Der Mandant wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

 

Strafrecht/ Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Freispruch

Unser Mandant beauftragte uns erst nach Anklageerhebung. Ihm wurde vorgeworfen aus Eifersucht gemeinsam mit einem Bekannten auf einer Party jemanden angegriffen und durch Schläge verletzt zu haben. Nach erfolgter Akteneinsicht wurde eine Einlassung vorbereitet welche in der Hauptverhandlung verlesen wurde. Die Zeugenaussagen konnten die Angaben des Mandanten nicht widerlegen. Der Tatnachweis war dem Gericht somit nicht zweifelsfrei möglich. Der Mandant wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen!

 

Strafrecht/ Vorwurf des gewerbsmässigen Diebstahls

Freispruch

Unsere Mandantin war bereits erheblich einschlägig vorbestraft und stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung. Im falle einer verurteilung drohte ihr die Verhängung einer mehrjährigen Haftstrafe sowie der Widerruf der laufenden Bewährung. Ihr wurde vorgeworfen über einen längeren Zeitraum diverse Diebstähle begangen zu haben.  Nach erfolgter Akteneinsicht wurde eine Einlassung vorbereitet. Diese zielte darauf ab, dem Gericht aufzuzeigen, dass unsere Mandantin die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sprach unsere Mandantin frei.

 

Vorwurf der Beleidigung

Freispruch

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Polizisten beleidigt zu  haben. Durch eine gut vorbereitete und gezielte Befragung des polizeilichen Zeugen  konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik aufzeigen, dass der Zeuge in der Hauptverhandlung gelogen hat.Der Mandant wurde auf  Kosten der Staatskasse freigesprochen wurde.

 

Vorwurf des besonders schweren Falls des Diebstahls

Freispruch

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen bei seinem früheren Arbeitgeber  eingebrochen zu sein und die Tageseinnahmen aus dem Tresor entwendet zu  haben. Die Verteidigung stellte gezielte Beweisanträge und  konnte erreichen, dass der Mandant auf Kosten der Staatskasse  freigesprochen wurde.

 

Strafrecht/ Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs

Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Die Anklage wirft dem Mandanten vor, dass er schnell driftend fuhr und hierbei die Zeugin, die neben ihrem Auto stand fast touchierte. Ziel der Verteidigung ist es in der Hauptverhandlung durch die Rekonstruktion des Unfalls nachzuweisen, dass der Unfall sich so wie die Zeugin ihn in ihrer polizeilichen Vernehmung beschrieben hat nicht zugetragen haben kann.

In der Hauptverhandlung konnte durch die Unfallrekonstruktion nachgewiesen werden, dass die angeblich Geschädigte bei ihrer polizeilichen Vernehmung nicht so ganz die Wahrheit gesagt hat. Die lautstark pöbelnde Zeugin konnte sich dann doch nicht mehr ganz so gut an den Vorfall erinnern. Das Verfahren gegen den Mandanten wurde in der Hauptverhandlung eingestellt.

 

Strafrecht/ Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Diebstahl

Sanktionslose Verfahrenseinstellung vor Anklageerhebung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinsam mit weiteren Beteiligten unbefugt eine Kaninchenfarm betreten zu haben. Hierzu soll unser Mandant laut vorliegender Videoaufnahmen das Zufahrtstor beschädigt haben. Sodann sollen diverse Kaninchen entwendet worden sein.

Nach erfolgter Akteneinsicht und Auswertung des umfangreichen Videomaterials wurde durch rechtsanwältin Galina Rolnik eine umfangreiche Schutzschrift gefertigt. Es folgte eine ausschliesslich rechtsbasierte Auseinandersetzung mit den vorgeworfenen Handlungen. Es wurde umfangreich höchstrichterliche Rechtsprechung angeführt. Die Staatsanwaltschaft folgte der rechtlichen Argumentation von Rechtsanwältin Galina Rolnik und stellte das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/ Vorwurf der Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung

Sanktionslose Verfahrenseinstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant war bereits mehrfach erheblich vorbestraft und stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung. Ihm wurde vorgeworfen seine Lebensgefährtin geschlagen und beleidigt zu haben. Sodann soll er sie zur Vornahme sexueller Handlungen genötigt haben.

Die Problematik des Falles bestand darin, dass die Geschädigte diverse Zeugen benannt sowie mehrere ärztliche Stellungnahmen vorgelegt hat. Auf den ersten Blick erschienen die Angaben der Zeugin plausibel und Glaubhaft. Genaues Aktenstudium offenbarte jedoch diverse kleine Widersprüche. Auf den Hinweis der Verteidigung wurden die Zeugen von der Polizei nachvernommen. Hierbei stellte sich heraus, dass die geschädigte sich die ganze Geschichte aus Eifersucht ausgedacht hat und die Zeugen alle bei ihren polizeilichen Vernehmungen gelogen haben.

Die Staatsanwaltschaft stellte auf Antrag der Verteidigung das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/ Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung

Freispruch

Unserem bereits einschlägig vorbestraften Mandanten wurde vorgeworfen in der Tram gemeinsam mit einem weiteren Mittäter einen anderen Fahrgast angegriffen und mit einer Flasche geschlagen zu haben. Hierbei soll auch die Kleidung des Geschädigten zerrissen worden sein.

In der vier Tage andauernden Hauptverhandlung konnte die Verteidigung durch gezielte Zeugenbfragungen sowie diverse Erklärungen aufzeigen, dass auch ein Alternativsachverhalt nicht ausgeschlossen werden konnte. Das Gericht konnte aufgrund der Tatsache, dass eine weiterer Geschehensablauf in Betracht kam, unseren Mandanten auf Kosten der Landeskasse freisprechen. Im Zweifel für den Angeklagten!

 

Strafrecht/ Vorwurf der gewerbsmässigen Hehlerei

Freispruch

Unserem bereits erheblich vorbestraften Mandanten wurde vorgeworfen bewusst geklaute Ware angekauft und sodann über das Internet weiterveräussert zun haben.

In der drei Tage andauernden Hauptverhandlung konnte die Verteidigung nachweisen, dass dem Mandanten beim Erwerb der Gegenstände nicht bewusst war, dass diese zuvor entwendet wurden. Die Verteidigung konnte diverse Zeugen benennen und zur Hauptevrhandlung laden. Das Gericht folgte entgegen der Staatsanwaltschaft der Argumentation der Hauptverhandlung und hat unseren Mandanten auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

 

Strafrecht/ Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte

Einstellung gegen eine ganz geringe Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen sich einer Festnahme widersetzt zu haben. Hierbei soll er gemeinsam mit weiteren Bekannten einen Polizisten verletzt haben. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte die Rechtmässigkeit des polizeilichen Handelns durch die Verteidigung in Frage gestellt werden. Das Verfahren gegen unseren  Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Berlin gegen eine ganz geringe Geldauflage vor Anklageerhebung eingestellt werden.

 

Strafrecht/ Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie der Beleidigung

Einstellung in der Hauptverhandlung

Unserem  erheblich vorbelasteten Mandanten wurde vorgeworfen auf einem Bahnhof mit einer Flasche  in Richtung einer Gruppe geworfen und die Gruppe nur sehr knapp verfehlt zu haben. Zudem soll der Mandant die Gruppe mehrfach beleidigt haben.

Unser Mandant nahm erst nach Anklageerhebung Kontakt zu uns auf. In der Hauptverhandlung wurden die Zeugen gezielt befragt. Hierbei konnte die Verteidigung erreichen, dass diese sich in Widersprüche verstrickten. Darauf hin wurde das Verfahren in der Hauptverhandlung  eingestellt.

 

Strafrecht/ Vorwurf der gefährlichen Verletzung

Freispruch

Unsere Mandantin wurde beschuldigt gemeinsam mit ihrer Mutter eine Nachbarin geschubst und verletzt zu haben.Die Geschädigte reichte zahlreiche Atteste ein, welche die angeblichen Verletzungen dokumentieren sollten. Aus den Gesprächen mit der Mandantin wusste die Verteidigung um die leicht cholerische Art der Zeugin.

In der Hauptverhandlung stellte sich schnell heraus, dass eine so genannte „Aussage gegen Aussage“ Konstellation gegeben war. Die Zeugenvernehmung vor Gericht wurde von der Verteidigung so geführt, dass die cholerische Art der Zeugin deutlich hervorgetrteten ist. Das Gericht glaubte der Zeugin nicht und sprach unsere Mandantin auf Kosten der Landeskasse frei.

 

Strafrecht/ Vorwurf des Verbreitens kinderpornografischer Schriften

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant suchte uns auf, nach dem in seiner Wohung eine Durchsuchung durchgeführt wurde. Es wurden diverse PCs sowie Festplatten beschlagnahmt. Durch die Einlegung geeigneter Rechtsmittel konnte die Verteidigung sehr schnell Akteneinsicht nehmen. Es folgte der Antrag der Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag der Verteidigung und stellte das Verfahren sanktionslos vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/ Vorwurf des Verbreitens kinderpornografischer Schriften

 Einstellung vor Anklageerhebung gegen eine ganz geringe Geldauflage

Unser Mandant wurde beschuldigt kinderpornografische Schriften verbreitet zu haben. Es wurden diverse Rechner bei ihm zu Hause sowie auf seinem Arbeitsplatz beschlagnahmt. Vertreten durch einen anderen Rechtsanwalt zog sich das Verfahren seit vier Jahren in die Länge, ohne dass ein Ende des verfahrens abzusehen war.

Nur zwei Wochen nach Auftragserteilung konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik erreichen, dass durch fundierte rechtliche Argumentation das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren gegen eine ganz geringe Geldauflage vor Anklageerhebung eingestellt wurde.

 

Strafrecht/ Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant war bereits erheblich einschlägig vorbestraft. Ihm wurde vorgeworfen mit Kokain gehandelt gehabt zu haben. Durch die recht frühzeitige Mandatserteilung konnten geeignete  Maßnahmen im Leben des Mandanten ergriffen werde, welche die Staatsanwaltschaft zur Überzeugung führten, dass der Mandant einen enormen Lebenswandel vollzogen hat. Daraufhin wurde das gegenden Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos vor Anklageerhebung eingestellt.

 

Strafrecht/ Vorwurf des Sachbeschädigung

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinsam mit Freunden Silverster Böller in diverse Briefkästen gesteckt zu haben und diese hierdurch völlig zerstört zu haben.

Die Staatsanwaltschaft ist zunächst von der Schuld des Mandanten ausgegangen und war geneigt die Anklage zu erheben. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik nachweisen, dass der Mandant zum Tatzeitpunkt nicht bei der Gruppe, welche die Böller in die Briefkästen gesteckt hatte, dabei gewesen ist.

Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde santionslos vor Anklageerhebung eingestellt.

 

Strafrecht/ Vorwurf der Beleidigung auf sexueller Grundlage

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen einen Mann beleidigt und hierbei unsittlich berührt zu haben. Die Auswertung der Zeugenaussagen hat ergeben, dass die von dem angeblich Geschädigten vorgebrachten Vorwürfe nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten. Es lag die „Aussage gegen Aussage“ Konstellation vor. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation der Verteidigung und stellte das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/ Vorwurf des Betruges sowie der Urkundenfälschung

Aufhebung des Haftbefehls/ Verurteilung zu einer ganz geringen Geldstrafe

Unser Mandant ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er war zudem bereits einschlägig wegen Betruges verurteilt und stand unter laufender Bewährung. Das AG Tiergarten folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, so dass gegen den Mandanten zunächst ein Haftbefehl erlassen wurde. Durch gezielte Vorbereitung des Mandanten konnte erreicht werden, dass im Verkündungstermin der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde, so dass der Mandant bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleiben konnte.

Trotz des Bewährungsbruches konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik in der Hauptverhandlung erreichen, dass der Mandant lediglich zu einer ganz geringen Geldstrafe verurteilt wurde, so dass auch die laufende Bewährung nicht widerrufen wurde.

 

Strafrecht/ Vorwurf der Körperverletzung, der Bedrohung sowie der Beleidigung

Einstellung des Verfahrens gegen eine ganz geringe Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen seine ehemalige Lebensgefährtin geschlagen und beleidigt zu haben. Der Mandant war bereits erheblich einschlägig vorbestraft und hat kurz vor der Einleitung des Verfahrens eine mehrjährige Haftstrafe verbüsst. Mit dem Mandanten wurde eine Strategie ausgearbeitet und diverse Vorbereitungen im Hinblick auf das laufende Verfahren getroffen. So wurden  diverse Angebote bereits zu einem sehr frühen Verfahrensstadium rausgesucht und vom Mandanten wahrgenommen.

Die Staatsanwaltschaft konnte hierdurch einen Lebenswandel bei dem Mandanten erkennen und damit von einer positiven Zukunftsprognose ausgehen. Hierdurch konnte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreicht werden.

 

Strafrecht/ Vorwurf des gemeinschaftlichen Diebstahls

Freispruch

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinsam mit einem Bekannten diverse Materialien von einer Baustelle entwendet zu haben. Unser Mandant soll hierbei das Fluchtfahrzeug geführt haben.

Die Hauptverhandlung in hiesiger Sache verlief insgesamt über 5 Tage. Durch die gezielte Befragung von Zeugen sowie das Stellen diverser Beweisanträge konnte die Unschuld unseres Mandanten nachgewiesen werden. Er wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

 

Strafrecht/Vorwurf des bandenmässigen Einbruchsdiebstahls

Sanktionslose Einstellung vor Anklageerhebung

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin leitete ein verfahren gegen unseren Mandanten ein. Er wurde unter anderem beschuldigt, durch das Zerschlagen eines Fensters in ein Einfamilienhaus eingedrungen worden zu sein und dort Schmuck sowie Bargeld entwendet zu haben.

Nach erfolgter Akteneinsicht fertigte Rechtsanwältin Galina Rolnik eine umfassende Schutzschrift an. Es wurde ausführlich dargelegt, dass die vorliegenden Beweise eine Verurteilung unseres Mandanten nicht zu tragen vermögen.  Zudem wurde eine Beschwerde im Hinblick auf die erfolgte Durchsuchung eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren noch vor Anklageerhebung sanktionslos eingestellt.

 

Strafrecht/ Vorwurf des Raubes

Einstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant wurde beschuldigt einer Passantin mit Gewalt die Handtasche entwendet zu haben. Er soll die Passantin bedroht und geschlagen haben. Sodann soll er das Geld aus der Tasche entwendet haben.

Nach erfolgter Akteneinsicht wurde zunächst die Rechtslage sowie die Beweissituation mit unserem Mandanten besprochen. Sodann wurden die vorliegenden beweise akribisch ausgewertet. Die Auswertung hat ergeben, dass der Sachverhalt sich nicht so zugetragen haben kann, wie dieser von der Geschädigten und den weiteren von der Geschädigten benannten Zeugen geschildert wurde.

Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation der Verteidigung und stellte das Verfahren sanktionslos vor Anklageerhebung ein.

 

Strafrecht/ Vorwurf der Nötigung

Einstellung nach Anklageerhebung

Unser Mandant war bereits erheblich einschlägig vorbestraft. Er stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung. Mit dem Mandanten konnte eine genaue Strategie ausgearbeitet werden, um einen positiven Lebenswandel vorzeigen zu können. Dem Gericht wurde der Katalog der ergriffenen Maßnahmen vorgelegt. Daraufhin wurde das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren nach Anklageerhebung durch das zuständige Gericht eingestellt.

 

Vorwurf des Sozialleistungsbetruges

Unsere Mandantin ist erheblich einschlägig vorbestraft. Ihr wird mit Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen zum wiederholten Male unberechtigt Leitungen vom Job Center erhalten zu haben. Ziel der Verteidigung ist es eine Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung zu erreichen.

Ergebnis:

In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik das Gericht sowie die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

 

Strafrecht/ Vorwurf des gemeinschaftlichen Raubes

Unserem Mandanten wird vorgeworfen einem jungen Mann mit Gewalt das Handy abgenommen zu haben. Nach erfolgter Akteneinsicht ist es Ziel der Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem AG Tiergarten/ Jugendrichter einen Freispruch  zu erreichen.

Urteil des Amtsgericht Tiergarten:

Durch eine akribische Aufbereitung der vorliegenden Beweismittel sowie gezielte Beweisanträge konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik nachweisen, dass das angebliche Opfer gelogen hat und somit einen Freispruce für den Mandanten herausholen.

 

Strafrecht/ Vorwurf der gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung

Dem Mandanten wird vorgeworfen gemeinsam mit mehreren weiteren Freunden einen anderen Jugendlichen mit einem Messer bedroht zu haben. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin geht davon aus, dass das angebliche Opfer „abgezogen“ werden sollte. Ziel der Verteidigung ist es in der Hauptverhandlung nachzuweisen, dass das angebliche Opfer bei der Polizei gelogen hat und die Tat sich so nicht zugetragen hat.

Urteil des Amtsgericht Tiergarten/Jugendrichter:

Durch die gezielte harte Zeugenbefragung des angeblichen Opfers konnte in der Hauptverhandlung herausgearbeitet werden, dass der Zeuge durchgehend gelogen hat. Die Richterin folgte der Argumentation der Verteidigung und hat den Mandanten freigesprochen.

 

Strafrecht/ Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Dem Mandanten wird vorgeworfen sich in einer Bar geprügelt zu haben. Er soll nicht nur um sich geschlagen sondern auch mit Stühlen geworfen und hierbei einen Gast am Bein getroffen und verletzt haben. besonders brisant ist dieser Fall, da der Mandant Beamter auf Widerruf ist und eine Verurteilung eine Entlassung aus dem Dienst nach sich ziehen würde. Ziel der Verteidigung ist es in dem vorliegenden Fall ganz klar einen Freispruch für den Mandanten herauszuholen.

Urteil des Amtsgericht Tiergarten:

In der Hauptverhandlung konnten durch harte Zeugenbefragungen die Widersprüche in den Angaben der Zeugen aufgezeigt werden. Das Gericht hat den Mandanten freigesprochen.

 

Strafrecht/ Vorwurf des Betruges

Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung

Unser Mandant ist bereits mehrfach wegen gleichgelagerter Delikte polizeilich in Erscheinung getreten. Er stand unter zweifacher laufender Bewährung. Rechtsanwältin Galina Rolnik konnte erreichen, dass das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos vor Anklageerhebung eingestellt wurde.

 

Strafrecht/ Vorwurf der Hehlerei

Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen ein gestohlenes Handy verkauft zu haben. Durch gezielte Ausarbeitung der Beweissituation konnte Rechtsanwältin Galina Rolnik nachweisen, dass der Anzeigenerstatter gegenüber der Polizei gelogen hat und dass die Vorwürfe gegen unseren Mandanten frei erfunden wurden.

 

Strafrecht/ Vorwurf des versuchten Betruges sowie der Urkundenfälschung

Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen durch Vorlage gefälschter Gehaltsabrechnungen einen Kredit in Höhe von 8.000€ beantragt zu haben. Rechtsanwältin Galina Rolnik konnte erreichen, dass das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung eingestellt wurde.

 

Strafrecht/ Vorwurf des Erwerbs von BtM

sanktionslose Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gemeinsam mit einem Bekannten mehrfach Betäubungsmittel erworben zu haben. Rechtsanwältin Galina Rolnik konnte durch gezielte Gespräche mit der Staatsanwaltschaft erreichen, dass das gegen den Mandanten geführte Ermittlungsverfahren sanktionslos eingestellt wurde.

 

Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges

Unserer Mandantin wird vorgeworfen unberechtigt BAföG in Höhe von 17.000€ erhalten zu haben. Die Staatsanwalt sieht in den Handlungen der Mandantin eine gewerbsmäßige Begehungsweise. Ziel ist es die Verhängung einer geringen Geldstrafe zu erreichen, um einen Antrag ins Führungszeugnis zu vermeiden.

Urteil des Amtsgericht Tiergarten:

Die Staatsanwaltschaft forderte die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten. Rechtsanwältin Galina Rolnik  konnte Fehler in der Aktenführung der Staatsanwaltschaft aufzeigen. Durch fundierte Argumentation konnte sie erreichen, dass die Mandantin lediglich wegen einfachen Betruges zu einer ganz geringen Geldstrafe verurteilt wurde.

 

Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmittel in einer nicht geringen Menge

Der Mandant wurde über einen längeren Zeitraum dabei beobachtet, wie er BtM in einer nicht geringen Menge gekauft und weiterverkauft hat. In solchen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Haft. Ziel der Verteidigung ist es in dem vorliegenden Fall das Gericht davon zu überzeugen, dass ein so genannter minder schwerer Fall vorliegt.

Urteil des Amtsgericht Tiergarten:

Die Verteidigung konnte das Gericht durch gezielten Vortag davon überzeugen, dass hier ein abweichender Strafrahmen anzuwenden ist. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und verurteilte unseren Mandanten zu einer geringen Geldstrafe.

 

Verkehrsstrafrecht, Fahrerflucht

Verfahren vor Anklageerhebung eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Verkehrsunfall verursacht  und sodann sich vom Unfallort entfernt zu haben. Den Unfall sollen  mehrere Zeugen angeblich beobachtet haben. Durch eine Rekonstruktion des Unfallherganges konnte nachweisen werden, dass  die Beschädigungen am Fahrzeug des Geschädigten unmöglich von einem  Unfall herrühren konnten, wie diese vom Anzeigenden beschrieben wurde.  Die Aussagen der Zeugen konnten relativiert und widerlegt werden. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde vor Anklageerhebung eingestellt.

 

Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Lediglich geringfügige Aufstockung der zuvor verhängten Strafe

Unser Mandant war bereits erheblich vorbestraft und bereits zu einer  Jugendstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Durch intensive  Gespräche mit dem Jugendrichter und der Jugendstaatsanwaltschaft konnte  die Verteidigung erreichen, dass es nur zu einer  geringfügigen Aufstockung der Jugendstrafe kam, so dass diese noch zur  Bewährung ausgesetzt werden konnte.

 

Vorwurf des Raubes

Einstellung gegen eine geringe Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gegenstände und Geld aus einem  Geschäft entwendet und hierbei die Mitarbeiterin des Geschäfts verletzt  zu haben. Die Mindestfreiheitsstrafe bei einer Verurteilung wegen Raubes  beträgt ein Jahr. Rechtsanwältin Galina Rolnik konnte in der  Hauptverhandlung erreichen, dass das Verfahren gegen den Mandanten gegen die Zahlung einer sehr geringen Geldauflage eingestellt wurde.

 

Vorwurf der Nötigung und Bedrohung

Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, ein Kind in den Fahrstuhl gezerrt und bedroht zu haben. Zahlreiche Zeugen sollen die Tat beobachtet  haben. Durch eine genaue Ausarbeitung der Zeugenaussagen konnte  die Verteidigung nachweisen, dass die Zeugen  wahrheitswidrige Angaben gemacht haben. Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde noch vor Anklageerhebung eingestellt.

 

Vorwurf der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung

Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, illegal eine Haushaltshilfe  beschäftigt und diese gegen ihren Willen in der Wohnung der Mandantin  festgehalten und misshandelt zu haben.

Die Verteidigung hat den Sachverhalt, welcher durch  mehrere anonyme Anzeigenerstatter  bei der Polizei eingereicht wurde,  untersucht. Sie konnte der Staatsanwaltschaft Berlin belegen, dass die  Vorwürfe gegen die Mandantin frei erfunden waren. Das Verfahren wurde  vor Anklageerhebung eingestellt.

 

Vorwurf des bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Diebstahls

Bewährung in der Bewährung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Mitglied einer Bande, welche  sich zusammengeschlossen hat um Diebstähle zu begehen, bundesweit  diverse Male tonnenweise Kupferdraht entwendet zu haben. Der Mandant war bereits einschlägig vorbestraft und stand unter laufender Bewährung. In der Hauptverhandlung konnte erreicht werden,  dass eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich ausgesprochen wurde. Diese  wurde ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Somit konnte der Widerruf der  bereits laufenden Bewährung vermieden werden.

 

Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls in 13 Fällen

Einstellung vor Anklageerhebung

Unser Mandant war bereits 24 mal einschlägig wegen diverser  Diebstahlstaten vorbestraft. Rechtsanwältin Galina Rolnik konnte die  Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das Verfahren gegen ihren  Mandanten vor Anklageerhebung einzustellen.

 

Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war bereits wegen Körperverletzungsdelikten einschlägig vorbestraft. Ihm wurde nun vorgeworfen seine Frau mehrfach geschlagen  zu haben. Er sollte unter anderem diverse Gegenstände hierbei benutzt  haben. In einer über 2 Hauptverhandlungstage andauernden  Hauptverhandlung konnte Frau Rechtsanwältin Galina Rolnik die  Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung erreichen.

 

Jugendstrafrecht/ Vorwurf des Raubes

Freispruch

Unser Mandant ist bereits mehrfach wegen gleichgelagerter Delikte  polizeilich in Erscheinung getreten. Ihm wurde vorgeworfen mit weiteren  Jugendlichen einen anderen Jugendlichen unter Anwendung von Gewalt  ausgeraubt zu haben. Durch gut vorbereitete und gezielte  Zeugenbefragungen konnten die Angaben der Zeugen widerlegt werden. Der  Mandant wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

 

Vorwurf der gefährlichen Körperverletzungen

Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren Bekannten  einen anderen Jugendlichen angegriffen und geschlagen zu haben. In der  Hauptverhandlung konnten wir erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 150,00 Euro eingestellt wurde.

 

Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Einstellung des Verfahrens in der Berufungshauptverhandlung

Die Mandantin wurde in der Berufungsinstanz von Rechtsanwältin Galina Rolnik vertreten. Zuvor verhängte das Amtsgericht Tiergarten gegen  unsere Mandantin eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Ihr wurde  vorgeworfen gemeinsam mit einer Bekannten eine andere Frau verprügelt zu haben. In der Berufungshauptverhandlung konnte die Verteidigung erreichen, dass das Verfahren gegen  Zahlung einer geringen Geldauflage  eingestellt wurde.

 

Vorwurf des Erschleichens von Leistungen

Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war erheblich einschlägig vorbestraft. Er wurde  innerhalb eines kurzen Zeitraumes bei Fahrkartenkontrollen 4 mal ohne  einen gültigen Fahrschein angetroffen. Das Verfahren wurde noch im Rahmen der Hauptverhandlung gegen den  Mandanten sanktionslos eingestellt.

 

Sozialleistungsbetrug

Verhängung einer geringen Geldstrafe

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, vom Job Center doppelt Leistungen erhalten zu haben. Die Mandantin war erheblich einschlägig vorbestraft. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung stand die Mandantin unter laufender  Bewährung. Rechtsanwältin Galina Rolnik konnte erreichen, dass in der  Hauptverhandlung nur eine geringe Geldstrafe ausgeurteilt wurde und  somit einen Bewährungswiderruf vermeiden.

 

Vorwurf des räuberischen Diebstahls

Verurteilung zu einer geringen Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den Mitarbeiter eines Geschäftes  bedroht und verprügelt zu haben, um sich im Besitz der zuvor im Geschäft  gestohlenen Sachen zu erhalten. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt im  Falle des Vorliegens eines räuberischen Diebstahls ein Jahr. Die Verteidigung konnte in der Hauptverhandlung nachweisen,  dass kein Fall des räuberischen Diebstahls gegeben ist. Der Mandant  wurde zu einer ganz geringfügigen Geldstrafe verurteilt.

 

Vorwurf des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung

Einstellung des Verfahrens vor Anklageerhebung sowie erfolgreiches Vorgehen gegen die Anordnung einer ED- Behandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf das Gelände einer Pelzfarm  eingebrochen worden zu sein. Er soll hierbei einen Zaun beschädigt  haben. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wurde eine ED – Behandlung  unter Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gegen unseren Mandanten  angeordnet. Gegen die Anordnung der ED- Behandlung legte die Verteidigung Widerspruch ein. Von dem Verwaltungsgericht wurde gegen  die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vorgegangen. Die Anordnung  wurde aufgehoben. Das Ermittlungsverfahren wurde vor Anklageerhebung  eingestellt.

 

Sozialleistungsbetrug

Bewährung in der Bewährungszeit

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Leistungen vom Job Center bezogen zu haben, obwohl der Mandant zum fraglichen Zeitpunkt einer  sozialpflichtigen Arbeit nachging. Zum Tatzeitpunkt stand der  einschlägig vorbestrafte Mandant unter laufender Bewährung.  Das Gericht konnte davon überzeugt werden, von der Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe abzusehen. Es wurde eine  niedrige Freiheitsstrafe ausgeurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 

Vorwurf des Erschleichens von Leistungen

Einstellung in der Hauptverhandlung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, mehrfach U-Bahn gefahren zu sein,  ohne hierbei im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. In  der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwältin Rolnik das Gericht  davon überzeugen das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage  einzustellen.

 

Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls

Freispruch

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit dem Mitangeklagten  insgesamt 13 Fahrzeuge aufgebrochen zu haben. Sodann soll der Mandant  diverse Gegenstände aus den aufgebrochenen Fahrzeugen entwendet haben.  Durch eine gezielte Zeugenbefragungen  sowie das stellen präziser Beweisanträge konnte die Verteidigung nachweisen, dass der Mandant  die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen.

 Beste unabhängige Bewertungen von unseren Mandanten

Erfolg auf voller Linie
“Frau Rechtsanwältin Rolnik ist in Justizkreisen als hervorragende und kämpferische Anwältin bekannt. Sie ist ein Profi und genau deshalb bin ich zu ihr gegangen. Ich arbeite in der Justiz und es ging um eine alte Angelegenheit die mich unter Umständen meinen Job gekostet hätte. Im Gespräch mit Frau Rolnik hat sie mir alles genau erklärt, wie am besten zu reagieren ist und sich viel Zeit genommen. Ich habe ihr das Mandat erteilt und sie hat sich noch am gleichen Tag um alles gekümmert. Dank des außerordentlichen Einsatzes von Frau Rolnik konnte das Ermittlungsverfahren innerhalb kürzester Zeit eingestellt werden. Danke für alles!”

Mandant aus Berlin, 2018

Falsche Beschuldigung
“Wurde vollkommen zu Unrecht beschuldigt Unterlagen gefälscht zu haben. Als ich die Vorladung der Polizei zu diesem Vorwurf in meinem Briefkasten hatte, war ich erstmal schockiert. Ich habe ausführlich recherchiert wer einen guten Ruf als Strafrechtsanwalt in Berlin hat und habe mich für Fr. Rolnik entschieden. Sie hat mich selbst an einem Sonntag direkt in der Kanzlei empfangen und mir in Ruhe alle Möglichkeiten der Verteidigung erläutert. Fr. Rolnik hat nach unserem Termin sofort Gegenmaßnahmen eingeleitet, sich die Akte besorgt und mich super verteidigt. Das Resultat: Freispruch!!! Sehr gute Arbeit Fr. Rolnik. Vielen Dank für ihre super Arbeit.”

Mandant aus Berlin, 2018

Medien die über unsere Fälle berichtet haben: